Allgemeine Wettspielbedingungen
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Wettspielbedingungen gelten für alle Wettspiele, einschließlich EDS (Extra Day Score) Runden, die vom Golfpark Rothenburg - Schönbronn ausgeschrieben und veranstaltet werden. Sie sind Bestandteil aller Einzelausschreibungen, sofern in diesen nichts Abweichendes geregelt ist.
2. Regeln, Platzregeln
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln des DGV (einschließlich des Amateurstatuts) und den Platzregeln des Golfpark Rothenburg - Schönbronn.
Etwa notwendig gewordene Sonderregelungen werden am Infobrett angeschlagen. Wettspiele werden nach den Vorgaben- und Spielbestimmungen und der Wettspielordnung des deutschen Golfverbandes ausgerichtet.
3. Wettspiele, Spielleitung
Die Wettspiele auf der Golfanlage werden am Infobrett im Clubhaus jeweils 14 Tage vorher ausgehangen. Die Spielleitung wird durch die Ausschreibung für das jeweilige Turnier festgelegt. Wunschflights können wegen der Gleichbehandlung aller Teilnehmer nicht gebildet werden.
4. Meldungen zum Wettspiel
Die Anmeldung zu einem Wettspiel erfolgt durch Eintragung in die im Clubhaus ausgehängte Meldeliste oder über das Internet. Die Meldung muss entsprechend der in der Ausschreibung angegeben Frist eingegangen sein. Übersteigen die Meldungen die Höchstteilnehmerzahl, so werden die Bewerber auf einer Warteliste geführt und rücken nach. Teilnehmer, welche auf der Warteliste stehen, müssen sich selbst darüber informieren, ob sie ins Teilnehmerfeld aufgerückt sind.
5. Abmelden von Wettspielen
Angemeldete Spieler, die nicht am Wettspiel teilnehmen können, haben sich so früh wie möglich im Sekretariat des Clubs abzumelden. Bei Absage nach Meldeschluss besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Nenngeldes.
Falls Spieler ohne Abmeldung dem Wettspiel fernbleiben, kann eine Sperre wegen unsportlichen Verhaltens ausgesprochen werden.
6. Wettspielbeginn /Abspielzeit
Nach Regel 6-3a der Golfregeln muss der Spieler zu der von der Spielleitung angesetzten Zeit abspielen. Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er für das Versäumen der Abspielzeit wie folgt bestraft:
- Lochspiel: Lochverlust am ersten Loch
- Zählspiel: 2 Schläge am ersten Loch
- Strafe für Verspätung von fünf Minuten und mehr: Disqualifikation
7. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 6-7)
Hat eine Partie nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Partie verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Partie ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Partie mitgeteilt, dass ab sofort eine Zeitnahme für die einzelnen Spieler durchgeführt wird. Es kann dann für jeden einzelnen Spieler eine Strafe ausgesprochen werden.
Lochspiel:
- Strafe 1. Verstoß: Lochverlust
- Strafe 2. Verstoß: Disqualifikation
Zahlspiel:
- Strafe 1. Verstoß: 1 Schlag
- Strafe 2. Verstoß: 2 Schläge
- Strafe 3. Verstoß: Disqualifikation
8. Einreichen der Turnierzählkarte
Die Score-Karte ist nach der Runde korrekt ausgefüllt und unterschrieben unverzüglich im Clubsekretariat abzugeben. Mit Abgabe der Score-Karte im Sekretariat und dem Verlassen des Sekretariats gilt die Score-Karte als abgegeben. Änderungen sind dann nicht mehr möglich.
9. Beendigung von Wettspielen
Zählspiele gelten mit Abschluss der Siegerehrung und Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler an die Spielleitung oder der Eintragung in die Ergebnisliste durch beide Spieler als beendet.
10. Elektronische Kommunikationsmittel
Das Handy ist bei Wettspielen auf lautlos zu stellen (Ausnahme: bei ärztlicher Bereitschaft sowie Mitglieder der Spielleitung). Bitte nehmen Sie grundsätzlich Rücksicht auf Ihre Mitspieler.
11. Entfernungsmesser Regel 14-3 erlaubt sind alle vom DGV zugelassenen Entfernungsmesser (Mobiltelefone mit entsprechenden Apps sind untersagt) Für alle Wettspiele auf dem Platz darf ein Spieler sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, die sein Spiel beeinflussen können (z.B. Steigung, Windgeschwindigkeit, Temperatur usw.), so verstößt der Spieler gegen die Regel 14-3, wofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet ob die zusätzliche Funktion tatsächlich benutzt wurde.
12. Spielaussetzung wegen Gefahr
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.
- Signal für unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr: langer Signalton
- Signal für die Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt zwei kurze Signaltöne
Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers (Regel 6-8a).
13. Starter/Marshall
Anweisungen des Starters sowie des Marshalls sind unbedingt Folge zu leisten. Der Starter und der Marshall sind befugt, bei Zuwiderhandlungen hinsichtlich der Etikette oder Spielgeschwindigkeit die Spieler zu ermahnen und das Spielrecht zu entziehen.
14. Vorbehaltsrecht der Spielleitung
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen das Recht:
1. die Startzeiten abzuändern oder neu festzulegen,
2. die Ausschreibungsbedingungen zu ändern,
3. Änderungen der Spielbedingungen durch Witterungseinflüsse bedingt vorzunehmen.



