11. BayIfSMV zwingt weiter zur Schließung bis einschl. 14.02.2021

iebe Golferinnen und Golfer,

seit nunmehr 9. Dezember 2020 befindet sich ganz Bayern formell im Katastrophenfall und es gelten immer weiter verschärfte „Corona-Regelungen“. Leider müssen wir seit dem unseren Golfpark Rothenburg-Schönbronn schließen und dürfen nach aktuellen Stand frühestens am 15.02.2021 den Golfpark öffnen. Wir hoffen sehr, dass sich das Infektionsgeschehen durch diese strengen Regelungen und den Lock-Down zum positiven verändert und wir bald wieder den Golfplatz und unsere Driving-Range für Sie öffnen dürfen.

Weiterführende Informationen zum Stand der Dinge in Bezug auf Golf und der jeweils aktuellen Infektionsschutzverordnung des Freistaates Bayern finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Golfverbandes.
https://www.bayerischer-golfverband.de/Golfanlagen/Corona

Bleiben Sie gesund! Wir freuen uns, Sie alle bald wieder begrüßen zu dürfen.

Ihr Team vom Golfpark Rothenburg-Schönbronn