500%-Golf

Ihre Vorteile als Mitglied unseres einzigartigen Loch-Verbundes

Das bedeutet für Sie auf allen fünf Golfanlagen ohne jeglichen Aufpreis:

  • Ohne zusätzliche Greenfee-Kosten ganzjährig auf allen fünf Anlagen spielen
  • Bei Turnieren zu gleichem Startgeld auf allen fünf Anlagen spielen
  • An Turniertagen oder bei Platzpflegearbeiten auf die anderen Plätze wechseln

Und so funktioniert’s

Bestandmitglieder

Bestehende Voll- und Schnuppermitglieder der fünf Partneranlagen erhalten von ihrer Heimatanlage einen besonderen DGV-Ausweis mit integrierter 500%-Golf-Kennzeichnung und können alle Vorteile des 500%-Golf-Verbunds ohne Aufpreis nutzen.

Neue Mitglieder

Die Metropolregion Nürnberg wurde in die fünf Einzugsgebiete der 500%-Golf-Partneranlagen aufgeteilt. 
Sie profitieren von den Vorteilen des 500%-Golf-Verbunds, wenn Sie sich in der Golfanlage anmelden, die Ihrem Wohnort zugeordnet wurde. Selbstverständlich ist es auch möglich, Mitglied in einer der anderen Golfanlagen zu werden, jedoch beschränkt sich Ihr Spielrecht dann auf diese Anlage. Sie profitieren nicht von den Vorteilen des 500%-Golf-Verbunds.

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Infos für Bestandsmitglieder

Die Golfanlagen Zollmühle, Rothenburg-Schönbron, Oberpfälzer Wald, Steigerwald und Gerhelm haben sich, einzigartig in der Metropolregion Nürnberg, zu dem 90-Loch-Verbund „500%-Golf“ zusammen geschlossen. 
Dies bedeutet für alle Voll- und Schnuppermitglieder in einer der Anlagen:

  • Sie spielen ganzjährig 
  • 5 Golfplätze im 90-Loch-Verbund (Zollmühle, Rothenburg-Schönbron, Oberpfälzer Wald, Steigerwald und Gerhelm)
  • OHNE Aufpreis! 

Als Nachweis für dieses Spielrecht erhalten unsere Voll- und Schnuppermitglieder auf dem DGV-Ausweis das 500%-Golf-Symbol. Alle Inhaber dieses 500%-Golf-DGV-Ausweises genießen das Privileg eines vollen Spielrechts auf fünf der schönsten Golfanlagen Frankens.

500% Golf bedeutet

  • Abwechslung und Spielspaß auf 5 der schönsten Golfanlagen Frankens ohne Mehrkosten
  • Das Spiel auf 90 Löchern inkl. Nutzung aller Übungseinrichtungen der Partneranlagen (excl. Rangebälle)
  • Bei Turnieren gilt die gleiche Startgebühr wie für die Spieler der Heimatanlagen
  • An Turniertagen sowie bei Platzpflegearbeiten (z. B. Aerifizieren) auf dem Heimatplatz ideale Ausweichmöglichkeiten auf die Partneranlagen.

Ein wichtiger Vertragsbestandteil des 500%-Golf-Verbundes stellt die Regelung des Mitglieder-Bestandes sowie die Neuaufnahme von Mitgliedern dar. Demzufolge kommen alle zum Stichtag 14.11.2016 aktiven Voll- und Schnuppermitglieder bzw. Spielberechtigten der teilnehmenden Golfanlagen in den uneingeschränkten Genuss dieses Verbundes.

  1. Das Spielrecht 500%-Golf wird allen ordentlichen Vollmitgliedern, Schnuppermitgliedern und Spielberechtigten der Golfanlagen Zollmühle, Rothenburg-Schönbron, Oberpfälzer Wald, Steigerwald und Gerhelm gewährt.
  2. Der 500%-Golf-Verbund gilt an allen Tagen inkl. Wochenenden und Feiertagen. Grundsätzlich haben alle 500%-Golf Spielberechtigte ein uneingeschränktes Spielrecht auf allen Verbundanlagen.
    Mitglieder der Golfanlage Gerhelm haben auf den Golfanlagen Rothenburg-Schönbron, Oberpfälzer Wald, Steigerwald ganzjähriges uneingeschränktes Spielrecht und auf der Golfanlage Zollmühle uneingeschränktes Spielrecht von Montag bis Freitag sowie am Wochenende/Feiertag bis 09:00 Uhr und ab 15:00 Uhr.
  3. Für Mitglieder der Golfanlage Zollmühle gilt ebenfalls ein ganzjähriges uneingeschränktes Spielrecht auf den Golfanlagen Rothenburg-Schönbron, Oberpfälzer Wald und Steigerwald. In Gerhelm wird am Wochenende und Feiertags ein großer Nachlass auf das Greenfee gewährt.
    Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten ist es erforderlich, sich mindestens einen Tag vor Spielbeginn nach einer Spielmöglichkeit auf der Partneranlage zu erkundigen.
    Auf der Partneranlage melden Sie sich im Sekretariat an und weisen sich mit Ihrem 500%-Golf-DGV-Ausweis aus. Sie erhalten Ihren Greenfee-Anhänger.
  4. Der 500%-Golf-DGV-Ausweis ist nicht übertragbar. Missbrauch führt zum sofortigen Einzug des Ausweises; das kostenfreie Spielrecht auf den Partneranlagen erlischt.
  5. Bei Auslauf der ordentlichen Mitgliedschaft/Jahresspielrecht der Golfanlagen Zollmühle, Rothenburg-Schönbron, Oberpfälzer Wald, Steigerwald und Gerhelm muss der 500%-Golf-DGV-Ausweis an die Heimatanlage zurückgegeben werden.
  6. Das Spielrecht kann von der jeweiligen Partneranlage eingeschränkt oder aufgehoben werden und gilt bis jeweils zum 31.12. des Jahres.
  7. Mit seiner Unterschrift auf dem Mitgliedschaftsantrag/Spielrechtsvertrag der jeweiligen Anlagen erkennt der Spieler die Nutzungsbedingungen „500%Golf-Verbund“ an.
  8. Die am 500%-Golf-Verbund beteiligten Golfanlagen behalten sich das Recht vor, während der Laufzeit Anpassungen zu diesem Verbund vornehmen zu dürfen.