9. BayIfSMV verbietet den Spiel- und Übungsbetrieb

Ab dem 1. Dezember 2020 (bis vsl. 20. Dezember 20) ist laut dem Bayerischen Innenministerium und der 9. BayIfSMV vom 30.11.2020 der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten untersagt. 

Das bedeutet, dass neben dem Golfplatz auch das Übungsgelände und die Driving Range geschlossen werden muss. Der Bayerische Golfverband informierte über die Verordnung der Bayerischen Landesregierung.(Quelle: https://www.bayerischer-golfverband.de/Golfanlagen/Corona)

Wir hoffen sehr, dass wir unseren Golfpark bald wieder öffnen dürfen und wünschen all unseren Mitgliedern und Gästen Gesundheit und besinnliche Feiertage.