Corona Regelung für den Spielbetrieb

Aufgrund der neuen Infektionsschutzverordnung des Bundes und übernahme in die Infektionsschutzverordnung des Freistaates Bayern, gelten ab heute für den Golfsport im Golfpark Rothenburg-Schönbronn folgende Regelung:

Gemäß § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Halbsatz 1 IfSG ist die kontaktfreie Ausübung von Individualsportarten nur alleinzu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.

Dem entsprechend haben wir die Buchungsmöglichkeit auf max. 2 Personen pro Spielergruppe reduzieren müssen. Sollten Sie innerhalb Ihres Hausstandes mit mehr als zwei Personen eine Startzeit buchen, reservieren Sie bitte für zwei Personen die Startzeit und informieren uns, welche dritte oder vierte Person aus Ihrem Haushalt noch von uns dazugebucht werden soll, wir tragen diese Haushaltsmitglieder dann in Ihre Startzeit ein.

Quelle: https://www.bayerischer-golfverband.de/Golfanlagen/Corona

Wir wünschen Ihnen allen ein schönes Spiel!