Corona Update

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen hat der Bayerische Landtag Änderungen beschlossen, die 15. BayIfSMV gilt ab heute 24.11. bis zum 15.12.

Für Ungeimpfte und Nichtgenesene gelten landesweit Kontaktbeschränkungen. D.h. Ungeimpfte und Nichtgenesene dürfen sich nur bis maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren zählen nicht mit. Bitte beachten Sie dies bei der Flighteinteilung.

Die Verantwortung der Kontrolle der Einhaltung der Kontaktbeschränkungen, aber auch der nachfolgenden Zugangsbeschränkungen liegt beim Betreiber der Anlage.

Zusammenfassend die Zugangsregelungen für die verschiedenen Bereiche auf der Golfanlage, sofern die Golfanlage nicht in einem regionalen Hotspot liegt (siehe unten):

  • Golfplatz outdoor: nach unserer Auffassung gilt der §4 nur für den Zutritt zu geschlossenen Sportstätten (Räumlichkeiten wie z.B. Umkleiden, Duschen, WCs, Caddiehalle, Batterieladeraum), aber nicht für die Ausübung des Individualsports im Freien. Es sind aber die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte einzuhalten (siehe oben).
  • Umkleiden, Duschen, WCs, Caddiehalle, Batterieladeraum, Indoor Golf Studio: 2Gplus und Maskenpflicht (Indoor Golf bis zum Betreten der Abschlagsmatte – Sportausübung ist von der Maskenpflicht befreit.)
  • Einzelhandel, d.h. Pro-Shop: 3G und 10m2 pro Person
  • Veranstaltungen, wie z.B. Mitgliederversammlung: 2Gplus

In Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von 1.000 überschreiten, gilt ein regionaler Hotspot-Lockdown:

  • alle Sportstätten und damit auch Golfplätze sind geschlossen.
  • Indoor-Trainingsbereiche z.B. Indoor-Golf sind geschlossen.
  • Gastronomie ist geschlossen.
  • Einzelhandel bleibt zwar geöffnet mit 20m2 pro Person

Der Hotspot-Lockdown gilt in einem Landkreis, bis der Inzidenzwert fünf Tage in Folge wieder unter dem Inzidenzgrenzwert von 1.000 lag.

Für den Golfpark Rothenburg bedeutet dies konkret, das Umkleiden und Duschen ab sofort geschlossen sind, für alle anderen Bereiche gelten die derzeitigen Regelungen, deren Einhaltung für alle verpflichtend ist.