Am 14.12.2021 wurde die Änderung der 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen, die ab dem 15. Dezemer 2021 und bis einschließlich 12. Januar 2022 gilt.
Folgende Zugangsregelungen gelten nach der 15. BayIfSMV ab dem 15.12.21:
- Golfplatz, Outdoor-Übungsgelände: 2G
- Indoor-Golf-Halle: 2Gplus / wer nach seiner vollständigen Immunisierung eine weitere Auffrischimpfung erhalten hat („Booster“), muss ab dem 15. Tag nach der Auffrischung keinen Test mehr vorlegen. Die Auffrischimpfung ersetzt dann den Test.
- Einzelhandel, d.h. Pro-Shop: 2G
- Ausnahme von 2G bis 12.1.: Minderjährige, die regelmäßig in der Schule getestet werden
- Zugang zur Sanitäranlagen, Umkleiden: Maskenpflicht und Mindestabstand
Bitte führen Sie alle erforderlichen Nachweise beim Besuch des Golfpark Rothenburg bei sich. Zu den Geschäftszeiten bitten wir Sie, vorarb die Nachweise im Sekretariat vorzuzeigen. Wir führen täglich Stichprobenkontrollen durch.
Derzeit prüfen wir die Möglichkeiten, die uns unsere Clubverwaltungssoftware PC Caddie zur Vereinfachung der Prüfpflicht (Nachweise Geimpft/Genesen speichern) zur Verügung stellt. In Kürze werden wir Sie dazu umfassend informieren.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Spiel – bleiben Sie gesund!