Mit den Änderungen der 15.BayIfSMV vom 16.2.22 sind unter der Zugangsbedingung von 3G (geimpft, genesen, getestet) ab 17.2.22 der Zugang zur Sportstätte zur eigenen aktiven sportliche Betätigung und praktischen Sportausbildung möglich.
Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen Verordnung wurde gleichzeitig bis 19.3.22 verlängert.
Folgende Zugangsregelungen gelten nach der aktuellen 15. BayIfSMV:
- Golfplatz, Übungsgelände: 3G
- Gastronomie: 2G (keine Sperrstunde) – ab 4. März 3G
- Einzelhandel, d.h. Pro-Shop FFP2 Maske
- Ausnahme von 2G: Minderjährige, die regelmäßig in der Schule getestet werden
- Zugang zur Sanitäranlagen, Umkleiden: Maskenpflicht und Mindestabstand
Darüber hinaus sind die Bekanntmachungen der Kreisverwaltungsbehörden zu beachten, die ggf. weitergehende Maßnahmen beschließen können. Hinweis: Bitte beachten Sie daher das Hygienekonzept unserer Golfanlage.