Änderungen der Corona-Regeln

Die Bayerische Staatsregierung hat Änderungen und Erweiterungen der bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verkündet. U. a. wurde auch vereinbart, dass „Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, geschlossen werden.“ Dazu gehört zwar auch „der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen“, jedoch mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.Aktuell gehen wir davon aus, dass diese Ausnahme auch für den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf Golfanlagen gilt. Wird unsere Auffassung in den kommenden Stunden und Tagen bestätigt, wäre das Golf spielen allein oder in Zweiergruppen, beziehungsweise bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich. 

Gastronomiebetriebe (und ähnliche Einrichtungen) werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Bitte beachten Sie das dazugehörige GDV-Bulletin 24/2020:

https://serviceportal.dgv-intranet.de/files/pdf2/bulletin-nr.-24.pdf

Die finalen Gesetzestexte werden vermutlich erst am Freitag, 30.10.2020 zur Verfügung stehen, sodass wir erst dann eine verbindliche Aussage treffen können – so der Bayerische Golfverband. Sobald wir als Golfpark Rothenburg-Schönbronn neue und verbindliche Informationen haben, informieren wir Sie hier über die weitere Vorgehensweise und neuen uns betreffenden Regelungen.

https://www.bayerischer-golfverband.de/news?nid=825