Wichtige Änderungen zum 2.11.2020

Die Bayerische Staatsregierung hat Änderungen und Erweiterungen der bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verkündet. 

Als Ergänzung zu der gestrigen Mitteilung vom 30.10.2020 des Bayerischen Golfverbandes hier nun die weiterführenden Informationen.

Mit der achten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist es nun offiziell. Gemäß Paragraph 10 (1) und (3) der 8. BayIfSMV des Freistaats Bayern ist Individualsport und damit das Golfspiel alleine oder zu zweit ab dem 2. November erlaubt. Zu dritt oder zu viert kann ab dem 2. November ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstandes gespielt werden.

Wir freuen und einerseits, dass Sie alle dem Golfspiel weiter nachgehen können und hoffen auf Ihre uneingeschränkte Beachtung dieser neuen Regelung ab dem 2.11.2020. Wenn Sie den Wunsch haben, mit Mitgliedern Ihres eigenen Hausstandes zu dritt oder zu viert spielen zu wollen, bitten wir Sie uns dies im Rahmen Ihrer Startzeitenbuchung mitzuteilen oder diese speziellen Startzeiten telefonisch zu reservieren. Weitere Änderungen und Anpassungen sind möglich, wir halten Sie hier stets aktuell informiert.

Bleiben Sie gesund – Ihr Team des Golfpark Rothenburg-Schönbronn